Vorsorgekartei nach ArbMedVV
Was ist die ArbMedVV und warum ist sie verpflichtend?
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt die gesetzlichen Verpflichtungen von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der präventiven Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Ziel der Verordnung ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu sorgen. Die nachweisspflichtige Vorsorgekartei ist dabei das zentrale Nachweisinstrument für die Einhaltung dieser Pflichten gegenüber den staatlichen Arbeitsschutzbehörden.
Die Pflichten des Arbeitgebers zur Führung der Vorsorgekartei
Nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV muss der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei führen. In dieser Kartei sind folgende Angaben für jeden betroffenen Mitarbeiter aufzuzeichnen:• Name, Geburtsdatum und Kontaktdaten des Beschäftigten
• Anlass der jeweiligen Vorsorge (Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge nach den DGUV-Richtlinien wie G37 Bildschirmarbeit oder G25 Fahr- und Steuertätigkeiten)
• Datum der durchgeführten Vorsorge sowie das Datum der nächsten fälligen Nachuntersuchung
• Die vom Betriebsarzt ausgestellte rechtssichere Vorsorgebescheinigung (ärztliche Bescheinigung zur Eignung)
Die Kartei muss bis zum Ausscheiden des Beschäftigten aus dem Betrieb fortlaufend und manipulationssicher geführt werden, um die rechtliche Konformität lückenlos nachzuweisen.
Digitalisierung der Vorsorgekartei mit der ClarityTec B2B-Plattform
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